Kennen Sie das?
- Zahlungsrückstände Ihrer Kunden?
- Darlehen noch nicht zurückbezahlt?
- Mahnungen werden ignoriert?
Inkasso für Privatpersonen - passt das?
Ja! Jeder Gläubiger einer berechtigten Forderung kann ein Inkasso-Unternehmen beauftragen. Die anfallenden Kosten werden dann als Verzugskosten dem Schuldner angerechnet.
- Privates Darlehen nicht zurückgezahlt?
- Privatverkauf und Zahlungsrückstand?
- Anspruch auf Unterhalt oder Alimente?
- Bürgschaft übernommen und schlechte
Erfahrung?
In unserer langjährigen Tätigkeit haben wir gesehen, wie oft in Rechtsanwaltskanzleien die Zeit und die Arbeitskraft fehlen, eigene Honorarforderungen hereinzuholen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie den Forderungseinzug.
Individualität heißt unsere Devise. Wir werden alles daransetzen, Ihren Schuldner nicht in die Insolvenz zu treiben, sondern ihn hart aber fair zur Zahlung seiner Schulden zu bewegen.