Außergerichtliche Mahnverfahren

Außergerichtliche Mahnverfahren

  • Aufforderungsschreiben mit Zahlungsziel

    Wir erstellen für Sie ein Aufforderungsschreiben mit einem datierten Zahlungsziel.


  • Recherche, Prüfung der Bonität, ggf. Anschriftenermittlung

    Nach Eingang der für die Bearbeitung benötigten Unterlagen werden wir – auf Ihren Wunsch hin – Recherchen über den Schuldner anstellen, um etwas über seine Bonität zu erfahren.

  • Telefonische Kontaktaufnahme zum Schuldner

    Nach Ablauf der Frist können wir versuchen, telefonisch Kontakt zu dem Schuldner aufzunehmen oder aber das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. 


Hier finden Sie unsere Dienstleistung hinsichtlich des außergerichtlichen Mahnverfahrens. Klicken Sie auf die Pfeile, um eine Erklärung oder Praxisbeispiele einzusehen.

Was kostet Sie das?

Der Schuldner hat unsere Kosten als Verzugsschaden zu tragen. Demgemäß werden die hier entstandenen Kosten dem Schuldner auferlegt und von diesem gezahlt.

Für den Fall, dass wir Ihre Forderung nicht einziehen können, sind von Ihnen die von uns bar verauslagten Kosten (Auskunftsgebühren, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten etc.) sowie eine zuvor vereinbarte Pauschale zu tragen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Share by: