Das gerichtliche Mahnverfahren ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel gegen Ihren Kunden zu erwirken.
Der Kunde hat 14 Tage Zeit, gegen den zugestellten Mahnbescheid Widerspruch zu erheben; tut er dies nicht, können wir den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Nach Vorliegen des Vollstreckungsbescheides können wir die Zwangsvollstreckung sofort einleiten oder auf Ihren Wunsch hin zunächst den Schuldner nochmals außergerichtlich zur Zahlung auffordern.
Hier finden Sie unsere Dienstleistung hinsichtlich des gerichtlichen Mahnverfahrens. Klicken Sie auf die Pfeile, um eine Erklärung oder Praxisbeispiele einzusehen.