Gerichtliche Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren

  • Beantragung eines Mahnbescheides

    Das gerichtliche Mahnverfahren ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel gegen Ihren Kunden zu erwirken. 


  • Beantragung Vollstreckungsbescheid

    Der Kunde hat 14 Tage Zeit, gegen den zugestellten Mahnbescheid Widerspruch zu erheben; tut er dies nicht, können wir den Vollstreckungsbescheid beantragen. 


  • Versenden eines Aufforderungsschreiben

    Nach Vorliegen des Vollstreckungsbescheides können wir die Zwangsvollstreckung sofort einleiten oder auf Ihren Wunsch hin zunächst den Schuldner nochmals außergerichtlich zur Zahlung auffordern. 


Hier finden Sie unsere Dienstleistung hinsichtlich des gerichtlichen Mahnverfahrens. Klicken Sie auf die Pfeile, um eine Erklärung oder Praxisbeispiele einzusehen.

Was kostet Sie das?

Der Schuldner hat unsere Kosten als Verzugsschaden zu tragen. Demgemäß werden die hier entstandenen Kosten dem Schuldner auferlegt und von diesem gezahlt.

Für den Fall, dass wir Ihre Forderung nicht einziehen können, sind von Ihnen die von uns bar verauslagten Kosten (Auskunftsgebühren, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten etc.) sowie eine zuvor vereinbarte Pauschale zu tragen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
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