Eine Kontenpfändung vornehmen (wenn Sie eine Bankverbindung des Schuldners mitteilen). Die Kontopfändung ist das effektivste Mittel, gegen Schuldner vorzugehen.
Ausbringung einer Gehaltspfändung.
Bei einem Gegenstandswert über 750,- € können wir eine Sicherungshypothek auf etwaigen Grundstücken des Schuldners eintragen lassen.
Sollten die o.g. Maßnahmen aufgrund fehlender Informationen nicht möglich sein, können wir den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen, der sodann auch die notwendigen Auskünfte einholen kann.
Nach fruchtloser Zwangsvollstreckung geht das Verfahren über in die Abnahme der Vermögensauskunft bishin zum Verhaftungsauftrag, um die Abnahme zu erzwingen.
Sollte der Schuldner die Vermögensauskunft abgeben, werden wir diese auswerten und Sie über weitere Möglichkeiten in Kenntnis setzen.
Hier finden Sie unsere Dienstleistungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung. Klicken Sie auf die Pfeile, um eine Erklärung oder Praxisbeispiele einzusehen.