Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

  • Kontenpfändung

    Eine Kontenpfändung vornehmen (wenn Sie eine Bankverbindung des Schuldners mitteilen). Die Kontopfändung ist das effektivste Mittel, gegen Schuldner vorzugehen. 


  • Gehaltspfändung

    Ausbringung einer Gehaltspfändung.

  • Eintragung Zwangssicherungshypothek

    Bei einem Gegenstandswert über 750,- € können wir eine Sicherungshypothek auf etwaigen Grundstücken des Schuldners eintragen lassen. 


  • Beauftragung des Gerichtsvollziehers

    Sollten die o.g. Maßnahmen aufgrund fehlender Informationen nicht möglich sein, können wir den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen, der sodann auch die notwendigen Auskünfte einholen kann. 


  • Abnahme der Vermögensauskunft

    Nach fruchtloser Zwangsvollstreckung geht das Verfahren über in die Abnahme der Vermögensauskunft bishin zum Verhaftungsauftrag, um die Abnahme zu erzwingen. 


  • Auswertung der Vermögensauskunft

    Sollte der Schuldner die Vermögensauskunft abgeben, werden wir diese auswerten und Sie über weitere Möglichkeiten in Kenntnis setzen. 


Hier finden Sie unsere Dienstleistungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung. Klicken Sie auf die Pfeile, um eine Erklärung oder Praxisbeispiele einzusehen.

Was kostet Sie das?

Der Schuldner hat unsere Kosten als Verzugsschaden zu tragen. Demgemäß werden die hier entstandenen Kosten dem Schuldner auferlegt und von diesem gezahlt.

Für den Fall, dass wir Ihre Forderung nicht einziehen können, sind von Ihnen die von uns bar verauslagten Kosten (Auskunftsgebühren, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten etc.) sowie eine zuvor vereinbarte Pauschale zu tragen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
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